Wenn Sie von der Corona-Krise betroffen sind und Ihnen deshalb die Zahlungen nicht möglich sind, können Sie ab sofort die Aussetzung der Tilgungsleitungen für Ihre Verbraucherkredite veranlassen (bis 31.12.2020). Tilgungen die Sie jetzt aussetzen, werden an die ursprünglich vereinbarte Kreditlaufzeit angehängt.