Ihre Zustimmung zu Vertragsbedingungen

Was Sie jetzt wissen müssen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 20211 entschieden, dass Banken bei Vertrags- bzw. Entgeltänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. 

Hintergrundinfos

Wie haben es die Banken vorher gemacht?

Bisher haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert, und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben. Das ist der Änderungsmechanismus, um den es im BGH-Urteil vom April 20211 geht.

Was ändert sich mit dem BGH-Urteil?

Sie müssen künftig aktiv zustimmen, wenn wir unsere Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte ändern.

Tipp: Unterstützen Sie uns, Papier zu sparen und Ressourcen zu schonen. Beantragen Sie noch heute mit nur wenigen Klicks Ihren Online-Zugang und erledigen Sie zukünftig Ihre Bankgeschäfte ganz bequem online, papierlos und nachhaltig. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Was müssen Sie jetzt tun?

Sie haben im Oktober 2022 mehrmals Post mit der Bitte um Zustimmung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen, Preis- und Leistungsverzeichnis sowie unseren neuen Preisen / Entgelten erhalten. Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung über den im Brief ersichtlichen QR Code, das OnlineBanking oder direkt in Ihrer Filiale.

Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie für Ihre Bankgeschäfte das OnlineBanking und für Ihre Kommunikation mit uns das elektronische Postfach nutzen. Sie haben noch keinen Online-Zugang? Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Antworten auf Ihre Fragen

Ab wann muss ich zustimmen?

Bitte stimmen Sie schnellstmöglich, jedoch bis spätestens 31.12.2022, unseren neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen, Preis- und Leistungsverzeichnis sowie unseren neuen Preisen / Entgelten zu. Eine schnelle Zustimmung erspart uns Kosten, Zeit und schont die Ressourcen.

Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie für die Kommunikation mit uns das elektronische Postfach des OnlineBankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Muss ich sofort zustimmen, wenn Sie mich dazu auffordern?

Wir bitten Sie sich schnellstmöglich zurückzumelden und Ihre Zustimmung abzugeben. Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Und hierzu gehört eine aktuell gültige Vertragsgrundlage.

Tipp: Sie können Ihre Zustimmung jederzeit direkt in Ihrem OnlineBanking oder über den QR-Code geben, den wir Ihnen per Post geschickt haben. Das geht ganz einfach und bequem mit wenigen Klicks. Haben Sie noch keinen Online-Zugang? Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Ich habe wegen meiner Zustimmung noch keinen Brief bekommen. Woran liegt das?

Wenn Sie noch keinen Brief erhalten haben, kann dies auf verschiedenste Gründe zurückzuführen sein. Bitte setzen Sie sich mit Ihren Berater/in diesbezüglich in Verbindung.

Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie für die Kommunikation mit uns das elektronische Postfach des OnlineBankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Wie kann ich Unterlagen auf digitalem Wege bekommen und damit Ressourcen schonen?

Sie erhalten alle Unterlagen über den QR-Code in den Briefen oder das OnlineBanking. Klicken Sie dafür auf den Button „Jetzt zustimmen“ und Sie werden automatisch auf die Zustimmungsseite weitergeleitet. Bevor Sie jedoch zustimmen können, müssen Sie alle Unterlagen downloaden.

Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Wie gebe ich die Zustimmung für das Konto meines Kindes?

Durch die Zustimmung eines Elternteils, wird automatisch auch die Zustimmung für das minderjährige Kind erteilt.

Kann ich für ein Gemeinschaftskonto die Zustimmung allein geben?

Ja, wenn Sie bevollmächtigt oder Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind. Wir prüfen das im Einzelfall, da dies vom Umfang der erteilten Vollmacht abhängt. Ähnlich ist es bei Gemeinschaftskonten. Kommen Sie gerne direkt auf uns zu.

Wann und wie geben Sie mir zukünftig über Änderungen Bescheid?

Wir informieren Sie spätestens drei Monate, bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Entgelte ändern oder wenn Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen.

Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen.

Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie das elektronische Postfach des OnlineBankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung, bis zum 31.12.2022, zu den Änderungen beziehungsweise neuen Entgelte- und Vertragsbedingungen. Erhalten wir von Ihnen keine Zustimmung zu den Änderungen bis 31.12.2022 kann die Geschäftsbeziehung nicht fortgeführt werden und wir sehen uns gezwungen unsere Kontoverbindung mit Ihnen zu kündigen.

Ich habe noch mehr Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Ihre Frage oben nicht beantwortet wurde, kommen Sie gern direkt auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie.

  1. Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) zur Unwirksamkeit der Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken